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Kindergarten

«Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.» - Henry Matisse

Eintritt in den Kindergarten
Kinder die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr erfüllt haben, werden auf Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch (Art. 43 Bildungsgesetz). Die Eltern erhalten Anfang Jahr die Unterlagen zur Anmeldung. Mitte Mai erfolgt die Einteilung in die verschiedenen Kindergärten und die Information an die Eltern.

Übertritt in die Primarschule
Der Übergang vom Kindergarten in die Primarschule (1. Klasse) wird gemeinsam von der Klassenlehrperson und den Eltern besprochen.

Unterrichtszeiten

1. Kindergartenjahr 4 Vormittage 1 Nachmittag

2. Kindergartenjahr

5 Vormittage 2 Nachmittage