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Eltern-ABC

A

Absenzen

Ist Ihr Kind krank oder kann aus anderen wichtigen Gründen die Schule nicht besuchen, so benachrichtigen Sie uns bitte via Klapp.

B

Besuch im Unterricht

Sie sind eingeladen, Ihr Kind im Unterricht zu besuchen und in der täglichen Schulsituation zu erleben. Bitte melden Sie sich vorab bei der Klassenlehrperson ihres Kindes an. Wir freuen uns auf viele interessierte Eltern.

Betreuung / Hort

An den Standorten Linthal, Schwanden und Mitlödi bietet die Gemeinde Glarus Süd Betreuungsangebote an. Diese bestehen aus Betreuungseinheiten in der unterrichtsfreien Zeit und dem Mittagstisch. Während mehreren Wochen in den Schulferien wird ebenfalls eine Betreuung angeboten. Zusätzlich bietet der Verein Sunnähöräli in Engi ein privates Dienstleistungsangebot im Bereich Betreuung an.

Blockzeiten

Der Stundenplan der Kinder im ersten Kindergarten sieht fix einen freien Vormittag pro Woche vor. An diesem Vormittag kann ihr Kind kostenlos die Blockzeitenbetreuung besuchen. Ihr Kind hat in der Blockzeitenbetreuung die Möglichkeit, unter erfahrener und umsichtiger Aufsicht mit anderen Kindern Zeit zu verbringen.

C

Computer / Laptop

Bereits ab dem Kindergarten werden Tablet und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt. Sie dienen als Hilfsmittel und Instrument zum Erwerb der entsprechenden Medien- und Informatikkompetenz. Die Geräte werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Ab der 5. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen eigenen Laptop, den sie bis Ende der Oberstufen nutzen.

D

Departement Bildung und Kultur Kanton Glarus

Das Departement Bildung und Kultur beaufsichtigt die Volksschule und ist für den Bereich Sonderschulung sowie für die Zeit vor der Einschulung zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Glarus.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Das Angebot Deutsch als Zweitsprache besteht für Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die auf zusätzliche Förderung angewiesen sind, um dem Unterricht sprachlich zu folgen. Die Unterstützung erfolgt durch eine DaZ-Lehrperson entweder im Einzel- oder Gruppenunterricht ausserhalb des Schulzimmers oder in der Klasse im Teamteaching mit der Klassenlehrperson.

Deutsch Intensiv

Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse besuchen die Deutsch-Intensivklasse. Dieses Angebot wird für die Primarschule am Standort Linthal und für die Oberstufe am Standort Schwanden angeboten. Die Schülerinnen und Schüler haben in kleineren Klassen Zeit, um Deutschkenntnisse zu erlangen und anschliessend in die Regelklasse zu wechseln.

Dispensation / Urlaub

Dispensations- und Urlaubsgesuche sind rechtzeitig bei der Klassenlehrperson mit dem entsprechenden Formular einzureichen. Als Dispensationsgründe gelten insbesondere aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerin oder des Schülers, besondere religiöse Anlässe etc..

Gesuch betrifft Einreichfrist Formular
Dispensation 1-4 Halbtage (oder 1-2 Tage) mind. 1. Woche im Voraus. Dispensations- und Urlaubsgesuch 1 -4 Halbtage [docx, 234 KB]
Dispensation ab 5. Halbtagen, Urlaub mind. 4 Wochen im Voraus.

Dispensations- und Urlaubsgesuch ab 5 Halbtage [docx, 234 KB]


Weitere Informationen finden Sie im Reglement Dispensations- und Urlaubsgesuche inkl. Anhänge [pdf, 213 KB].

Art. 17 Massnahmen
Bei Verstössen führt die Lehrperson Gespräche mit den betroffenen Lernenden und deren Erziehungsberechtigten. Sie informiert den Schulleiter. Der Schulleiter leitet bei schwereren und / oder wiederholten Verstössen weitere Massnahmen ein. Falls diese Massnahmen keine Wirkung zeigen, beantragt der Schulleiter beim Hauptabteilungsleiter Schule und Familie die Ergreifung von weiteren Massnahmen. Diese können sich bis zum Aussprechen einer Busse gemäss Bussenordnung [pdf, 70 KB] erstrecken.

Dolmetscher / Übersetzung

Es ist uns ein Anliegen, dass sich bei wichtigen Gesprächen und Anlässen alle Beteiligten verstehen, austauschen und gemeinsam Entscheide treffen können. Die Schule organisiert dazu bei Bedarf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.

E

E-Mailadressen für Schüler/innen

Für den schulischen Kontakt zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen oder Schüler richtet die Schule für jedes Kind bei Schuleintritt eine persönliche E-Mail-Adresse ein. Diese Adresse wird nicht veröffentlicht und ist nicht für die private Nutzung vorgesehen. Die Kinder erhalten ihre E-Mail-Adresse via Klassenlehrperson mitgeteilt.

Einschulung / Eintritt Kindergarten

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr erfüllt haben, werden auf Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch (Art. 43 Bildungsgesetz). Die Eltern erhalten Anfang Jahr die Unterlagen zur Anmeldung. Mitte Mai erfolgt die Einteilung in die verschiedenen Kindergärten und die Information an die Eltern.

Elternabende

Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Schule und Elternhaus sind wichtig für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme an den Elternabenden ist daher dringend empfohlen. Die Elternabende finden in der Regel im ersten Quartal des Schuljahres statt. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und Austauschen von allgemeinen Informationen. Individuelle Anliegen werden in Elterngesprächen besprochen.

Elterngespräche

Elterngespräche werden nach Bedarf durchgeführt und beziehen sich auf die individuelle Situation des Kindes. Das Gespräch kann sowohl von der Schule als auch von den Eltern veranlasst werden. Neben den Eltern und der Klassenlehrperson können auch Fachlehrpersonen, Schulische Heilpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter oder die Schulleitung beim Gespräch mit dabei sein. Wenn immer möglich und sinnvoll ist das Kind miteinzubeziehen

F

Ferien / Brückentage

Die Ferien und Brückentage richten sich nach dem Schulferienplan des Kanton Glarus [pdf, 131 KB].

I

Integrative Förderung

Integrative Förderung ermöglicht Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Diese werden durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusätzlich unterstützt und begleitet. Im Kindergarten geht es insbesondere auch darum, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Eintritt in die Primarschule zu schaffen.

J

Jahresgespräch

Die Jahresgespräche müssen jeweils bis Ende März stattgefunden haben. Sie ermöglichen einen verstärkten Austausch zwischen Schule und Eltern. Die Kinder nehmen in der Regel am Jahresgespräch teil. Beobachtungen und Beurteilungen werden gemeinsam zusammengetragen und der Lern- und Entwicklungsstand besprochen. Es braucht von allen eine Vorbereitung.

Jugendarbeit

Informationen finden Sie auf der Homepage der offenen Jugendarbeit Glarus Süd.

K

Klapp

Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Deshalb ist es der Schule Glarus Süd wichtig, die Informations- und Kommunikationsmittel laufend zu verbessern. Mit „Klapp“ wurde eine Lösung entwickelt, die eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. Klapp ersetzt WhatsApp und den Mailverkehr.
Klapp ist eine einfache und sichere Kommunikationslösung und geht sparsam mit Daten um, welche in der Schweiz gelagert und verschlüsselt übermittelt werden.

Anleitungen und weitere Informationen finden Sie unter KLAPP Kommunikation.

Klassenassistenz

Die Klassenassistenzen unterstützen die Lehrpersonen im Unterricht. Sie können Gruppen- und Einzelarbeiten beaufsichtigen oder begleiten Kinder. Durch ihre Präsenz tragen sie zu einem guten Klassenklima und zur Entlastung der Lehrperson bei. Die Klassenassistenzen haben eine Hilfsfunktion und übernehmen weder Unterrichts- noch Klassenverantwortung.

Klassenlehrperson

Die Klassenlehrperson ist für die Führung der Klasse verantwortlich. Bei Anliegen oder Fragen ist sie die erste Ansprechperson für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.

L

Lehrplan

Alle Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur Oberstufe unterrichten gemäss obligatorischem Lehrplan des Kantons Glarus

Logopädie

Logopädinnen und Logopäden sind zuständig für Abklärungen, Beratungen, Coachings sowie Therapien bei Kindern und Jugendlichen vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Sie bieten Unterstützung an bei Auffälligkeiten in der mündlichen oder schriftlichen Sprache, im Redefluss, der Stimme, beim Stimmklang oder beim Schlucken. Wir führen Reihenerfassungen in den Kindergärten durch. Zudem arbeiten wir eng mit anderen Fachleuten zusammen.

Kontaktangaben finden Sie in der Rubrik Logopädie.

O

Onlineschalter

Im Onlineschalter der Schule Glarus Süd finden Sie diverse Reglemente und Formulare.

P

Psychomotorik

Die Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten (Grob-, Fein- und Grafomotorik), der Wahrnehmung oder dem Sozialverhalten. Die Kinder werden spielerisch unterstützt, ihre Bewegungsfähigkeiten zu verbessern und erhalten dadurch mehr Selbstvertrauen und Selbständigkeit. 

Kontaktangaben finden Sie in der Rubrik Psychomotorik.

S

Schulärztliche Untersuchungen

Die schulärztlichen Untersuchungen werden bei allen Schülerinnen und Schüler wie folgt durchgeführt:
 

1. Kindergarten Reihenuntersuchung mit Schwerpunkt Augen
1./2. Klasse 6-Jahres-Untersuchung und Kontrolle Impfstatus
6. Klasse Kontrolle Impfstatus

Die Untersuchungen und Impfkontrollen sind für die Eltern kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter Schulgesundheit auf der Homepage des Kantons Glarus.

Schulisches Standortgespräch SSG

Das schulische Standortgespräch ist für verschiedene schülerbezogene Gesprächsanlässe in der Schule geeignet. Für die Zuweisung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen ist es verbindlich. Anlass für ein schulisches Standortgespräch können die Beobachtungen der Eltern, der Lehrperson oder weiterer Fachpersonen sein. Die Situation einer Schülerin oder eines Schülers wird gemeinsam und systematisch besprochen und die nächsten Schritte festgelegt. 

Schulkommission

Die Schulkommission ist zuständig für die strategische Führung und die Aufsicht über die Schule in der Gemeinde. Sie erfüllt die ihr durch das kantonale Bildungsgesetz und dessen kantonalen und kommunalen Ausführungsbestimmungen übertragenen Aufgaben. Die Schulkommission wird durch das zuständige Mitglied des Gemeinderates präsidiert. Informationen zu den Mitgliedern finden Sie in der Rubrik Schulkommission.

Schulleitungen

Die drei Schulleitungskreise der Gemeinde Glarus Süd werden von eigenen Schulleitungen geleitet. Sie führen die Schulleitungskreise im operativen Bereich. Die Departementsleitung Schule und Familie trägt die Gesamtverantwortung für die operative Führung und bildet zusammen mit den einzelnen Schulleitungen die Gesamtschulleitung der Gemeinde Glarus Süd.

Die Schulleitungskreise sind folgendermassen eingeteilt.

 

Schulleitungskreis 1

Monica Zweifel

 
Kindergarten Primarschule Oberstufe
Linthal Braunwald Linthal
Luchsingen Hätzingen  
  Linthal  

 

Schulleitungskreis 2

Katharina Zürrer

 
Kindergarten Primarschule Oberstufe
Haslen Haslen Schwanden
Schwanden Schwanden  

 

Schulleitungskreis 3

Cyrill Cornelli

 
Kindergarten Primarschule Oberstufe
Elm Engi Matt
Mitlödi Mitlödi  
  Schwändi  
Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und ist mit dem Abschluss des dritten Jahres der Oberstufe erfüllt.

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst des Kantons Glarus bietet:

  • Abklärung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei schulischen Schwierigkeiten
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden bei verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderschulung)

Für die Abklärung eines Kindes erfolgt die schriftliche Anmeldung durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Eltern.

Schulreisen / Exkursionen / Klassenlager

Schulreisen: führen die Klassen grundsätzlich eine pro Schuljahr durch.

Exkursionen: sind Bestandteil des Unterrichts und werden nach Bedarf durchgeführt.

Sportliche Anlässe: werden meist mit mehreren Klassen gemeinsam durchgeführt. Es können mehrere sportliche Anlässe (Sporttage/Wandertage/Skitage) pro Jahr stattfinden.

Klassenlager: finden in der Regel in der Schweiz statt und dauern max. 6 Tage

Schulsekretariat

Kontaktangaben und weitere Informationen finden Sie unter Schulverwaltung.

Schulsozialarbeit

Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit.

Schulweg

Wir empfehlen den Eltern, den Schulweg bewusst zu wählen und mit den Kindern einzuüben. Ziel ist es, dass Ihr Kind den Schulweg alleine bewältigt und vielseitige Erfahrungen machen darf. Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto in die Schule zu bringen. Lassen Sie den Kindern den Freiraum, den Schulweg zu geniessen und Spannendes zu entdecken.

Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern.

Schulzahnarzt

Die schulzahnärztlichen Untersuchungen finden in folgenden Schuljahren statt:

1. Kindergarten, 1. Klasse, 3. Klasse, 5. Klasse

Die Untersuchungen sind für die Eltern kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter Schulgesundheit auf der Homepage des Kantons Glarus.

Sonderpädagogisches Angebot

Zum sonderpädagogischen Grundangebot der Gemeinde Glarus Süd gehört neben der schulischen Heilpädagogik auch die Logopädie und Psychomotorik sowie die Begabtenförderung, das Deutsch als Zweitsprache und Deutsch Intensiv.

U

Unfallversicherung

Der Abschluss einer Versicherung von Unfällen liegt in der Verantwortung der Eltern. Gemäss gesetzlichen Vorgaben ist das Unfallrisiko in der ordentlichen Versicherung bei einer Krankenkasse eingeschlossen. Melden Sie einen Unfall Ihres Kindes Ihrer privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse. Leiten Sie alle Arzt- oder Spitalrechnungen an Ihre Versicherung oder Krankenkasse weiter.

V

Verkehrserziehung

Einmal im Jahr besucht ein Polizist oder eine Polizistin der Glarner Kantonspolizei die Kindergartenkinder und erteilt ihnen Verkehrsunterricht zum korrekten Verhalten im Strassenverkehr.

Verpflegungsvergütung

Bei Lernenden, welche aufgrund der Distanz am Mittag nicht nach Hause können, übernimmt die Schule pro Mahlzeit 50 %, max. Fr. 6.00, der Kosten. Die entsprechenden Abrechnungen sind vierteljährlich an folgende Adresse zu senden:

Schule und Familie, Schulsekretariat, Hauptstrasse 35, 8772 Nidfurn

Wir bitten Sie, einen allfälligen Anspruch auf Verpflegungsvergütung anfangs Schuljahr beim Schulsekretariat anzumelden (058 611 93 11 / Mail: schule@glarus-sued.ch).
Dies ist nur nötig, wenn bis anhin noch keine Verpflegungsvergütung ausbezahlt wurde.

W

Wegzug / Umzug

Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat und der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig mit, dass sie aus Glarus Süd wegziehen. Das Schulsekretariat leitet eine allfällige Schülerüberweisung des Kindes an den neuen Wohnort in die Wege. Ausserdem müssen Sie sich offiziell beim Einwohneramt Glarus Süd abmelden.

Z

Zahnpflege / Zahnprofylaxe

Die Zahnpflege wird jedes Jahr zwei- bis dreimal durch speziell ausgebildete Personen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Zähneputzen und in der Zahnpflege unterrichtet. Dies dient der Prophylaxe und beginnt im Kindergarten und wird bis in die 6. Primarschule weitergeführt.

Zeugnis

Alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse erhalten vor den Sommerferien ein Jahreszeugnis. Darin wird bestätigt, dass das Jahresgespräch stattgefunden hat. Ab der 2. Primarklasse werden zudem die Leistungen in den verschiedenen Fächern mit halben und ganzen Noten abgebildet. Ab der Oberstufe werden die Zeugnisse halbjährlich verteilt. Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Sie berücksichtigt auch die überfachliche Kompetenzen (personale, soziale, methodische Kompetenzen). Einmal im Jahr findet ein Jahresgespräch statt.

Zuzug

Bei einem Zuzug ist es wichtig, dass sich die Eltern umgehend beim Einwohneramt Glarus Süd anmelden. Grundsätzlich sollte das Sekretariat Schule und Familie bereits vorgängig eine Schülerüberweisung vom bisherigen Wohnort bzw. der bisherigen Schule erhalten haben.